Mittwoch, 24. November 2010

Unverschämt

bei Erfüllung einer Dienstleitung ist der Auftragnehmende zur Offenlegung seiner Beträge für Teilleistungen eigentlich verpflichtet, tut er dieses nicht, gibt es keinen Auftrag. Doch wenn es aber dringend ist, um die vermeintliche Störung abzustellen, dann kommt schon mal der Hausundhoftechniker des rosa Riesen ins Haus geflogen. Am anderen Ende der Leitung wird versichert, dass dieses nichts extra kosten würde - doch weit gefehlt.

Nach wenigen Tagen kommt die Rechnung mit einer Position die schon unverschämt ist. 40,00 Euro netto für Anfahrt, zzgl. Stundensatz, der nach Minuten abgerechnet wird, wobei eine Stunde schreibend im Auto verbracht wird und eine Allgemeine Servicepauschale, die weit weniger als 50% der Anfahrtspauschale beträgt. *grrrr*

Kundenservice sieht anders aus, aber Monopolisten dürfen das ja.

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