Soeben lese ich in einem Geschäftsportal und in mehreren Onlineausgaben von Zeitungen, dass die Bundesregierung mit einer Verordnung Webseitenbetreiber verpflichten will ihre Webseiteninhalte bei der Deutschen Nationalbibliothek als Kopie zu hinterlegen. Dabei wird vorranig kein Unterschied gemacht zwischen Blog und Webseite. Die einzige Unterscheidung ist, ob es sich um eine gewerbliche oder private Webseite handelt. Bei Blogs ist noch nicht eingehend geklärt, ob auch diese archiviert werden müssen. Unter folgendem Link ist der Artikel beim Spiegel nachzulesen [Artikel öffnen]
Ich finde es absurd, und frage mich zugleich, welche Rechtfertigung hier herangezogen wird um diese Daten zu sammeln? Dabei schwingt der Gedanke der alten Zeit von Horch und Guck mit. Eigentlich sollten wir daraus gelernt haben, oder?
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